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Escrow

Escrow als Instrument zur Sicherung der Interessen des Entwicklers und des Anwenders

Die Durchführung eines Software Escrows ermöglicht den beteiligten Parteien die Wahrung ihrer zentralen Interessen. Für den Software-Entwickler hat der Sourcecode eine grosse wirtschaftliche Bedeutung. Er hat den aufwändig entwickelten Sourcecode vor unbefugter Nachahmung und Verbreitung zu schützen. Für Weiterentwicklungen und Softwarepflege hat der Anwender auf die Dienste des Entwicklers zurückzugreifen. Der Sourcecode soll dem Anwender nur zur Verfügung stehen, falls der Software-Entwickler seinen Verpflichtungen (z.B. Pflege und Aktualisierung der Software) nicht mehr nachkommt bzw. nachkommen kann.

Für den Anwender kommt der Escrow einem Investitionsschutz gleich. Für ihn ist die Hinterlegung des Codes eine Absicherung für eine langfristige Nutzung der Software. Ohne Escrow droht ihm ein beträchtlicher zeitlicher und finanzieller Aufwand für einen Wechsel der Software (Suche, Auswahl, Implementierung der neuen Software, Schulung etc.).

Die Hinterlegung des Sourcecodes und der dazugehörigen technischen Dokumente bei einer vertrauenswürdigen Hinterlegungsstelle ist daher eine professionelle Lösung eines latenten Interessenskonfliktes zwischen Entwickler und Nutzer.

Weblaw steht Ihnen als Hinterlegungsstelle (Software Escrow-Agent) zur Verfügung. Die Juristen und Informatiker von Weblaw sind Bindeglied zwischen Softwareentwickler und Software-Anwender und verfügen über das Know-How, um bei komplexen Problemstellungen adäquate Lösung zu finden (vgl. Escrow-Dienstleistungen von Weblaw).

Weitere Informationen und Kontakt


Ihr Ansprechpartner für escrow-Dienstleistungen von Weblaw

Mathias Kummer, Master of Law, PPM
E-Mail mathias.kummer@weblaw.ch
Fon 031 380 57 77

Mathias Kummer, Die Hinterlegung des Sourcecodes – Software Escrow,
in Edition 1/07


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