| Escrow |
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Escrow als Instrument zur Sicherung der Interessen des Entwicklers
und des Anwenders
Die Durchführung eines Software Escrows ermöglicht
den beteiligten Parteien die Wahrung ihrer zentralen Interessen.
Für den Software-Entwickler hat der Sourcecode
eine grosse wirtschaftliche Bedeutung. Er hat den aufwändig
entwickelten Sourcecode vor unbefugter Nachahmung und Verbreitung
zu schützen. Für Weiterentwicklungen und Softwarepflege
hat der Anwender auf die Dienste des Entwicklers zurückzugreifen.
Der Sourcecode soll dem Anwender nur zur Verfügung stehen,
falls der Software-Entwickler seinen Verpflichtungen (z.B.
Pflege und Aktualisierung der Software) nicht mehr nachkommt
bzw. nachkommen kann.
Für den Anwender kommt der Escrow einem Investitionsschutz
gleich. Für ihn ist die Hinterlegung des Codes eine Absicherung
für eine langfristige Nutzung der Software. Ohne Escrow
droht ihm ein beträchtlicher zeitlicher und finanzieller
Aufwand für einen Wechsel der Software (Suche, Auswahl,
Implementierung der neuen Software, Schulung etc.).
Die Hinterlegung des Sourcecodes und der dazugehörigen
technischen Dokumente bei einer vertrauenswürdigen Hinterlegungsstelle
ist daher eine professionelle Lösung eines latenten
Interessenskonfliktes zwischen Entwickler und Nutzer.
Weblaw steht Ihnen als Hinterlegungsstelle
(Software Escrow-Agent) zur Verfügung. Die Juristen und
Informatiker von Weblaw sind Bindeglied zwischen Softwareentwickler
und Software-Anwender und verfügen über das Know-How,
um bei komplexen Problemstellungen adäquate Lösung
zu finden (vgl. Escrow-Dienstleistungen
von Weblaw).
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