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| Rechtliche Diskussion um Übernahme von TV-Beiträgen |
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Darf «Tages-Anzeiger online» SF-Beiträge auf seiner Website übernehmen? Diese Frage wird von den Juristen des Schweizer Fernsehens nicht gleich beantwortet wie von Tamedia. In der juristischen Online-Zeitschrift Jusletter ( Ausgabe vom 16. Februar 2009) untersucht Dr. iur. Dr. h.c. Peter Studer, ob Online-Portale bei der Übernahme von TV-Beiträgen gegen das Urheberrecht und/oder das Wettbewerbsrecht verstossen. Rechtsanwalt Peter Studer war in der Vergangenheit sowohl Chefredaktor des «Tages-Anzeigers» (1978 / 1987) und des Schweizer Fernsehens SF (1989 / 1999).
Studer kommt zum Schluss, dass die freie Übernahme und Verwertung von SF-Fernsehbeiträgen ab eigener Aufzeichnung durch Onlineportale von Zeitungshäusern – selbst wenn sie urheberrechtlich dank des Aktualitätsprivilegs möglich wäre – wettbewerbsrechtlich unlauter ist. Ohne verhältnismässig akzeptablen eigenen Aufwand übernehme und verwerte Tages-Anzeiger online marktreife kostspielige Leistungen von SF (UWG Art. 5 c).
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