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| Urheberrechte vs. Datenschutz 1:0 |
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Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf die Schweizer Firma Logistep im Internet weiter Jagd auf Anbieter von illegalen Musik- und Filmdownloads machen. Logistep sucht mit ihrer Software im Auftrag von Rechteinhabern erfolgreich nach illegalen Download-Angeboten und den IP-Adressen der Anbieter solcher Angebote. Die Informationen stellt Logistep ihren Auftraggebern zur Verfügung, welche die identifizierbaren Anbieter mit Strafanzeigen und Schadenersatzforderungen konfrontieren.
Der EDÖB hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg eingesetzt, eine solche Datenbearbeitung durch Logistep zu verbieten. Gemäss Gericht könne nicht hingenommen werden, dass Verletzungen von Urheberrechten stillschweigend hingenommen würden und die Täter ungeschoren davon kämen. Das Interesse der Rechteinhaber und das öffentliche Interesse würden daher insgesamt die Interessen der Personen überwiegen, deren Daten bearbeitet würden. Der Entscheid kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-3144/2008 vom 27. Mai 2009
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