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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Dies gilt speziell
auch bezogen auf das Strafrecht. Die spezifischen Eigenheiten
des Internets lassen in diesem Bereich, der sich streng an den
Grundsatz “Keine Strafe ohne Gesetz“ (Strafbar ist nur, wer eine
Tat begeht, die das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht. Art. 1 StGB)
zu halten hat, viele Möglichkeiten offen, so dass sich die kriminelle
Energie vermehrt auch auf das Internet verlagert hat.
Die Internationalität des Internets wirkt zudem erschwerend
auf die Strafbarkeit und Strafverfolgung, die sich grundsätzlich
auf die eigenen Staatsgrenzen zu beschränken hat.
Um Cybercrime in der Schweiz besser bekämpfen zu können,
wurden zusätzliche Straftatbestände geschaffen und personelle
und materielle Ressourcen eingesetzt. In der Schweiz ist die nationale
Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK)
Anlaufstelle für Internetsurfer, die verdächtige Internet-Inhalte melden
möchten.
Strafrechtlich relevant sind u.a. harte Pornografie (sexuelle Handlungen
mit Kindern, Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten),
Gewaltdarstellungen ("Brutalos"), Extremismus, Rassismus, unbefugtes
Eindringen in Computersysteme, Verbreitung von Computerviren, Datenbeschädigung,
Kreditkartenmissbrauch, Urheberrechtsverletzungen, illegaler Waffenhandel und
neuere Betrugsformen wie das Phishing.
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