| it-verträge |
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Damit it-Projekte nicht in langwierigen und teuren juristischen
Kleinkriegen enden, braucht es nebst einer kompetenten Projektführung
auch eine solide vertragliche Basis, welche Leistungen, Verantwortlichkeiten
und Rechte regelt. Der frühzeitige Beizug juristischer Fachkompetenz
zahlt sich aus. Zu den Aufgaben des it-Juristen zählen die
Ausarbeitung oder Überprüfung von it-Verträgen und die projektbegleitende
juristische Unterstützung.
Informatikverträge entsprechen in aller Regel keiner der
typischen Vertragsformen, wie sie das Obligationenrecht in
Art. 184 ff. OR regelt. It-Verträge sind sog. Innominatkontrakte,
bei denen es sich um zusammengesetzte Teile der gesetzlichen
Vertragstypen (Kauf-, Miet-, Auftrags- und Werkvertragsrecht)
oder um sog. Verträge „sui generis“ handelt. Obwohl im Vertragsrecht
der Grundsatz der Vertrags- und Formfreiheit herrscht, gilt
es zwingende Gesetzesbestimmungen einzelner Vertragstypen
zu beachten.
Mögliche it-Verträge sind (nicht abschliessend):
Lizenzverträge
ASP-Verträge
Beratungsverträge
Content Syndication
Hosting- und Housingverträge
Zusammenarbeitsverträge
Outsourcingverträge
Plattformverträge
Website-Erstellung
Hard- und Software-Verträge
Wartung- und Support
Geheimhaltungsvereinbarungen
AGB
Datenschutzvereinbarungen
Escrow-Verträge
Das Werk „Informatikrecht in der
Praxis enthält eine Vielzahl an Musterverträgen und
Checklisten. Weitere Informationen und die Bestellmöglichkeit
finden Sie hier.
Checkliste Entwicklung Software
Checkliste Software-Lizenzvertrag
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