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Eine immer dominierendere Form des Direktmarketings ist
das „Spamming“ über Internet. Man spricht auch von Spam, Junk-
oder Bulk-Mail (UBE - unsolicited bulk e-mail oder UCE - unsolicited
commercial e-mail). Unter Spamming versteht man im weiteren
Sinne das unverlangte Verbreiten von Massenwerbesendungen
über Fernkommunikationsmittel. Das kann über Telefax, durch
SMS-Mitteilung oder per E-Mail erfolgen. Im hier verstandenen,
engeren Sinne ist Spamming die unverlangte E-Mail-Werbung,
unabhängig vom konkreten Übermittlungsmedium.
Der neue Anti-Spam-Artikel
Konsumentinnen und Konsumenten werden neu rechtlich besser
vor fernmeldetechnisch gesendeter unlauterer Massenwerbung
geschützt. Der am 1. April 2007 in Kraft getretene Anti-Spam-Artikel
(Art. 3 lit. o UWG) lautet:
«Unlauter handelt, wer Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang
mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder
solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt,
vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten
Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose
Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von
Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden
erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist,
handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung
Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder
Leistungen sendet.»
Verschärfte und auslegungsbedürftige Regelung
Unternehmungen, die bestehende und potentielle Kunden per
E-Mail über aktuelle Produkte und Dienstleistungen informieren,
haben sich den neuen rechtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Andernfalls drohen vermehrt Strafanzeigen und Bussen.
Die neue Regelung in Art. 3 lit. o UWG ist jedoch in mehrfacher
Hinsicht auslegungsbedürftig und lässt einigen Ermessenspielraum
offen. Diese ungewisse Situation ist gerade für KMU,
die E-Mail oft als Werbemittel einsetzen, unbefriedigend.
Es empfiehlt sich, die entsprechende Gesetzesbestimmung eng
auszulegen, d.h. lieber «auf Nummer sicher» zu
gehen und auf einen Versand zu verzichten oder entsprechende
Vorkehrungen zu treffen, damit nur diejenigen Personen eine
Massenwerbung erhalten, die daran ein entsprechendes Interesse
geäussert haben.
- Referat von Mathias Kummer an der topsoft 2007: Verbot der unverlangten Massenwerbung (Spam): Neuregelung des E-Mailmarketings
- Beitrag zum Anti-Spam Artikel in Business News von swissconsultants
- Checkliste
für korrektes E-Mailmarketing
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