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spamming

Eine immer dominierendere Form des Direktmarketings ist das „Spamming“ über Internet. Man spricht auch von Spam, Junk- oder Bulk-Mail (UBE - unsolicited bulk e-mail oder UCE - unsolicited commercial e-mail). Unter Spamming versteht man im weiteren Sinne das unverlangte Verbreiten von Massenwerbesendungen über Fernkommunikationsmittel. Das kann über Telefax, durch SMS-Mitteilung oder per E-Mail erfolgen. Im hier verstandenen, engeren Sinne ist Spamming die unverlangte E-Mail-Werbung, unabhängig vom konkreten Übermittlungsmedium.

Der neue Anti-Spam-Artikel
Konsumentinnen und Konsumenten werden neu rechtlich besser vor fernmeldetechnisch gesendeter unlauterer Massenwerbung geschützt. Der am 1. April 2007 in Kraft getretene Anti-Spam-Artikel (Art. 3 lit. o UWG) lautet:
«Unlauter handelt, wer Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet.»

Verschärfte und auslegungsbedürftige Regelung
Unternehmungen, die bestehende und potentielle Kunden per E-Mail über aktuelle Produkte und Dienstleistungen informieren, haben sich den neuen rechtlichen Gegebenheiten anzupassen. Andernfalls drohen vermehrt Strafanzeigen und Bussen.
Die neue Regelung in Art. 3 lit. o UWG ist jedoch in mehrfacher Hinsicht auslegungsbedürftig und lässt einigen Ermessenspielraum offen. Diese ungewisse Situation ist gerade für KMU, die E-Mail oft als Werbemittel einsetzen, unbefriedigend. Es empfiehlt sich, die entsprechende Gesetzesbestimmung eng auszulegen, d.h. lieber «auf Nummer sicher» zu gehen und auf einen Versand zu verzichten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit nur diejenigen Personen eine Massenwerbung erhalten, die daran ein entsprechendes Interesse geäussert haben.

- Referat von Mathias Kummer an der topsoft 2007: Verbot der unverlangten Massenwerbung (Spam): Neuregelung des E-Mailmarketings
- Beitrag zum Anti-Spam Artikel in Business News von swissconsultants
- Checkliste für korrektes E-Mailmarketing

 

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