| wettbewerbsrecht |
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Der marktwirtschaftliche Konkurrenzkampf ist hart. Um negativen Auswüchsen
vorzubeugen, hat der Gesetzgeber wettbewerbsrechtliche Vorschriften erlassen.
Angesprochen sind in erster Linie das Bundesgesetz über Kartelle und andere
Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995
(Kartellgesetz, KG)
und das Bundesgesetz gegen den unlauterer Wettbewerb vom 19. Dezember 1986
(UWG).
Sie sind die Eckpfeiler des schweizerischen Wettbewerbsrecht. Weitere Gesetze
und Verordnungen, wie das Preisüberwachungsgesetz (PüG) vom 20. Dezember 1985,
die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) vom 11. Dezember 1978 und das Fusionsgesetz,
regeln zusätzlich Aspekte des Wettbewerbrechts. Selbstverständlich wirken sich auch
Regelungen ausserhalb des eigentlichen Wettbewerbsrecht auf die Wettbewerbsverhältnisse aus.
Die gesetzlichen Wettbewerbsbestimmungen müssen beim werbemässigen Einsatz des
Internets, beim Vertrieb über Internet (E-Commerce) und bei der Benutzung des
Internets als Kommunikationsmittel beachtet werden.
Unlauteres Wettbewerbsverhalten äussert sich im Internet auf vielfache Arten:
Anschwärzungen, Anmassungen und Irreführungen, unlauterer Einsatz von Frames,
Links, Metatags, Domain Namen, der Versand von unverlangten Werbe-E-Mails (Spam)
etc.
Spamming
Domain Namen
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